Pflegeleistungen 2025 – das ist neu!
Im Januar 2025 sind durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wichtige Änderungen in Kraft getreten, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten und mehr Flexibilität ermöglichen sollen. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Erhöhung der Pflegesachleistungen
- Pflegegrad 2: von 761 € auf 796 € monatlich
- Pflegegrad 3: von 1.432 € auf 1.497 € monatlich
- Pflegegrad 4: von 1.778 € auf 1.859 € monatlich
- Pflegegrad 5: von 2.200 € auf 2.299 € monatlich
- Entlastungsbetrag
- Für alle Pflegegrade: Erhöhung von 125 € auf 131 € monatlich – zur Verwendung zum Beispiel für Unterstützung im Alltag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Höchstbetrag steigt von 40 € auf 42 € monatlich
- Verhinderungspflege
- Erhöhung von 1.612 € auf 1.685 € jährlich
- Kurzzeitpflege
- Erhöhung von 1.774 € auf 1.854 € jährlich
- Wohngruppenförderung
- Wohngruppenzuschlag: von 214 € auf 224 € monatlich
- Anschubfinanzierung: von 2.500 € auf 2.613 € pro Person
Das bedeutet für Sie:
Mit den Anpassungen erhalten Pflegebedürftige und ihre Familien deutlich mehr finanzielle Unterstützung und Gestaltungsspielraum. Egal ob ambulante Pflege, Pflegehilfsmittel oder Entlastungsangebote – das PUEG sorgt für wichtige Verbesserungen!
Bleiben Sie informiert – bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Zusätzlich folgen weitere Änderungen ab dem 1. Juli 2025:
- Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Ab Pflegegrad 2 können die beiden Leistungen frei kombiniert werden, wodurch mehr Flexibilität bei der Nutzung entsteht.
- Verlängerung der Verhinderungspflege
- Der Anspruch wird von bisher 6 Wochen auf 8 Wochen erweitert.
Alle Möglichkeiten zur Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege haben wir für Sie übersichtlich in unserer Broschüre zusammengefasst:
