Pflegeleistungen 2025 – das ist neu!


Im Januar 2025 sind durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wichtige Änderungen in Kraft getreten, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten und mehr Flexibilität ermöglichen sollen. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Erhöhung der Pflegesachleistungen
    • Pflegegrad 2: von 761 € auf 796 € monatlich
    • Pflegegrad 3: von 1.432 € auf 1.497 € monatlich
    • Pflegegrad 4: von 1.778 € auf 1.859 € monatlich
    • Pflegegrad 5: von 2.200 € auf 2.299 € monatlich
  • Entlastungsbetrag
    • Für alle Pflegegrade: Erhöhung von 125 € auf 131 € monatlich – zur Verwendung zum Beispiel für Unterstützung im Alltag
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
    • Höchstbetrag steigt von 40 € auf 42 € monatlich
  • Verhinderungspflege
    • Erhöhung von 1.612 € auf 1.685 € jährlich
  • Kurzzeitpflege
    • Erhöhung von 1.774 € auf 1.854 € jährlich
  • Wohngruppenförderung
    • Wohngruppenzuschlag: von 214 € auf 224 € monatlich
    • Anschubfinanzierung: von 2.500 € auf 2.613 € pro Person

Das bedeutet für Sie:

Mit den Anpassungen erhalten Pflegebedürftige und ihre Familien deutlich mehr finanzielle Unterstützung und Gestaltungsspielraum. Egal ob ambulante Pflege, Pflegehilfsmittel oder Entlastungsangebote – das PUEG sorgt für wichtige Verbesserungen!

Bleiben Sie informiert – bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:

Zusätzlich folgen weitere Änderungen ab dem 1. Juli 2025:

  • Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege   
    • Ab Pflegegrad 2 können die beiden Leistungen frei kombiniert werden, wodurch mehr Flexibilität bei der Nutzung entsteht.
  • Verlängerung der Verhinderungspflege
    • Der Anspruch wird von bisher 6 Wochen auf 8 Wochen erweitert.

Alle Möglichkeiten zur Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege haben wir für Sie übersichtlich in unserer Broschüre zusammengefasst: